Abnahme und Prüfung / Schutzwirkung Ihrer Blitzschutzanlage sicherstellen

Ziel der in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Prüfung ist es, die einwandfreie Funktion sowie die vollständige Übereinstimmung der Blitzschutzanlage mit der Norm zu gewährleisten. Eine solche Prüfung muss nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden.

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In den Umfang einer solchen Prüfung gehört die Kontrolle der technischen Unterlagen, des Potentialausgleichs, das Besichtigen und Messen der Blitzschutzanlage sowie die Bereiche des inneren Blitzschutzes. Zur Dokumentation von Prüfungen und Wartungen der Blitzschutzanlage wird ein entsprechendes Prüfbuch geführt. Die Intervalle der vorgeschriebenen Prüfungen sind unterschiedlich, so müssen öffentliche Gebäude alle 2 Jahre und private Gebäude alle 4-5 Jahre geprüft werden.

Blitzschutz: Abnahme und Prüfung

Sachverständigen-Abnahme

Ein korrekte Abnahme der Blitzschutzanlage sollte durch vereidigte Sachverständige erfolgen. Gerne bieten wir Ihnen diese Prüfung durch einen unserer Sachverständiger an.

Messung des spezifischen Erdwiderstandes mittels Sonden

Bei dieser Messung werden ein Hilfserder und eine Sonde eingesetzt und im Abstand von mindesten 20 Metern aufgestellt. Hierbei wird der Spannungsfall zwischen Erder und Sonde gemessen, dabei wird der Widerstand vom Messgerät zum Erder ermittelt.

Messung des Erdausbreitungswiderstandes

Die wichtigsten Kriterien, um den Blitzstrom in die Erde einzuleiten bzw. hohe Spannungsabfälle zu reduzieren, sind die Form und Abmessung der Erdungsanlage.

Prüfungen gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)

Regelmäßige Prüfung Ihrer Blitzschutzanlage gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) durch eine unserer Blitzschutz-Fachkräfte.